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BGN - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

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Unternehmerversicherung

Gut zu wissen

Fragen & Antworten

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu unseren Leistungen finden Sie in unserer FAQ.

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  • Nach einem Versicherungsfall kündigt die BGN den Versicherungsschutz nicht auf.
     

  • Verletztengeld, Übergangsgeld und Rentenzahlungen der BGN sind steuerfrei. Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind steuerlich absetzbar.
     

  • Die freiwillige Versicherung ist jederzeit schriftlich kündbar. Sie endet mit Ablauf des Monats, an dem der BGN die Kündigung zugegangen ist.
     

  • Sie können die Versicherungssumme jederzeit ändern. Die neue Versicherungssumme ist dann ab dem Folgemonat des Antrages gültig.

Service

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Mo. - Do. von 7 bis 17 Uhr
Fr. von 7 bis 16 Uhr

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