Fragen & Antworten
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu unseren Leistungen finden Sie in unserer FAQ.
weiterlesenNach einem Versicherungsfall kündigt die BGN den Versicherungsschutz nicht auf.
Verletztengeld, Übergangsgeld und Rentenzahlungen der BGN sind steuerfrei. Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind steuerlich absetzbar.
Die freiwillige Versicherung ist jederzeit schriftlich kündbar. Sie endet mit Ablauf des Monats, an dem der BGN die Kündigung zugegangen ist.
Sie können die Versicherungssumme jederzeit ändern. Die neue Versicherungssumme ist dann ab dem Folgemonat des Antrages gültig.
Die Satzung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Satzung, Satzungsnachträge und frühere Fassungen der Satzung